St. Elisabeth Stiftung
 

Verbund für Hilfen zur Erziehung Strausberg
Ambulante Nachbetreuung

Eine ambulante Nachbetreuung findet im Hinblick auf eine vollständige Verselbständigung in eigenem Wohnraum statt.

Rechtsgrundlage:
§ 30 und § 41 SBG VIII